§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner für die Nutzung der OMP Tools GmbH Software und Services sind die OMP Tools GmbH, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck („Anbieter“ oder „OMP Tools GmbH“) und der jeweilige Kunde.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die serverseitige Nutzung einer Software (im nachfolgenden „OMP Tools GmbH Software“ genannt), die das Aufsetzen, Verwalten und Steuern von Google Werbekampagnen zum Zweck hat. Die OMP Tools GmbH Software läuft ausschließlich servergestützt und greift hierbei regelnd über die API Schnittstellen der Märkte in die Keywords, Anzeigentexte und CPC Gebote ein. Sie regelt im Sinne der Zielvorgaben des Kunden (z.B. Kosten pro Anfrage) und setzt diese Zielvorgaben des Kunden – soweit es die Marktgegebenheiten zulassen – um. Die Programmierungen und die OMP Tools GmbH Software bleiben ausschließlich im Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf diese entgeltlich und ausschließlich nach Maßgabe und in Umsetzung dieses Vertrages auf den vom Anbieter betriebenen Internetseiten nutzen.
Die OMP Tools GmbH stellt auch einen „Google Adwords Checker“ (im folgenden Checker genannt) zur Verfügung. Dieser analysiert die online Kampagnen auf Ihre Performance und erstellt auf Basis der Daten ein Leistungsprofil des Adwords Account. Der Checker wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. OMP Tools behält sich aber vor bei Nutzung über mehrere Accounts von Agenturen eine Gebühr zu verrechnen. Bei online Anmeldung zum Checker werden die AGBs der OMP Tools GmbH akzeptiert.
Außerdem umfasst der Vertrag alle Services, die die OMP Tools GmbH erbringt. Dies umfasst Dienstleistungen, wie zB die Erstellung von Landingpages oder die Suchmaschinenoptimierung der Kundenwebseite.
Alle zur Verfügung gestellten Services sind das geistige Eigentum der OMP Tools GmbH und dürfen in keiner Form anderweitig genutzt, vervielfältigt oder in einer konkurrierenden Weise von anderen genutzt werden.
§ 3 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die technische Möglichkeit zur Verfügung, den unter §2 beschriebenen Service über das WorldWideWeb zu erreichen. Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes – also nicht des WorldWideWeb – ist der Anbieter verantwortlich.
(2) Dem Kunden werden Benutzername und Passwort für das Login auf der Webseite des Anbieters bereitgestellt.
(3) Der Anbieter nimmt nötige technische Änderungen, die den Betrieb der unter § 2 genannten Dienste maßgeblich beeinflussen, soweit technisch möglich, außerhalb der normalen Nutzungszeiten der Dienste vor. Vorzugsweise in den Nacht- oder in den frühen Morgenstunden.
(4) Die Erreichbarkeit der Tracking Komponente beträgt im Jahresmittel 99,75 %. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (wie z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, serverseitige Manipulationen Dritter durch Störangriffe, Ausfall der API Schnittstellen zu den Märkten, vorher dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Wartungsleistungen etc.) unterbrochen wird. Ebenfalls ausgenommen sind Unterbrechungen die innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses entstehen und damit unter die Erstinbetriebnahme fallen.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Zugangsdaten gemäß § 3 Abs. 2 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen, diese nicht weiterzugeben, und eine missbräuchliche Benutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern.
(2) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 4 Abs. 1 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Zugang, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(3) Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass er die durch die Software erstellten Texte überprüft und keine Kampagnen oder Inhalte gespeichert bzw. in das Internet eingestellt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (insbesondere gegen das Namens- und Markenrecht, das Datenschutzrecht oder andere rechtliche Bestimmungen etc.) verstoßen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf den vertragsgegenständlichen Kampagnen gespeichert hat. Dies umfasst auch die Inhalte auf den Werbemitteln der Kampagne (zB Banner oder Landingpage). Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von angemessenen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Checker ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und diesen nicht Dritten zur Verfügung zu stellen. Weder unentgeltlich noch entgeltlich. Davon ausgeschlossen ist die Verwendung des Checkers wenn der Anbieter ausdrücklich die Zustimmung erteilt hat oder dies durch den jeweiligen Vertrags des Anbieters und des Kunden geregelt wurde.
§ 4 SEO mit Erfolgsgarantie
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Dabei wird die Seite optimiert, um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden.
(2) Für diese Dienstleistung ist es möglich eine Erfolgsgarantie hinzuzubuchen. Dabei garantiert der Anbieter, dass die Steigerung der Performancedaten innerhalb von 6 Monaten +20 % beträgt. Beginn der 6 Monatsperiode ist der Abschluss der Optimierungsmaßnahmen auf der Webseite. Der gemessene Zeitraum der Steigerung muss dabei mindestens 2 Wochen betragen und der Vergleich findet mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres statt. Die Performancesteigerung gilt als erreicht, wenn die Performancedaten den Wert von 20 % übersteigen, dies kann bereits vor Ablauf der 6 Monate erfolgen. Als Performancedaten gelten: Webseitenbesucher oder Zielerreichungen (Ziele in Google Analytics) oder wenn keine Webseitenstatistik eingebaut ist, die Steigerung des Sichtbarkeitsindex.
(3) Für diese Erfolgsgarantie ist der Kunde verpflichtet für die Dauer des Vertrags dem Anbieter Zugriff auf seine Webstatistik zu geben. Sollte der Zugriff auf die Webstatistik vor Ablauf der 6 Monate durch den Kunden verunmöglicht werden, so gilt die Performancesteigerung als erreicht.
§ 5 Sperrung von Inhalten
Wenn und soweit der Kunde entgegen der Zusicherung gemäß § 4 Abs. 3 dieses Vertrages rechtswidrige Inhalte speichert bzw. in das Internet einstellt, wird der Anbieter den Kunden entsprechend unterrichten. Der Anbieter behält sich in diesen Fällen das Recht zur Sperrung des Dienstes oder Verweigerung seiner Erfüllungspflicht aus diesem Vertrag vor, soweit er rechtlich hierzu befugt oder gar verpflichtet ist.
§ 6 Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Vergütung zu zahlen. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat August errechnete Indexzahl. Diese wirde mit der Indexzahl aus dem Vorjahr verglichen und dementsprechend der Preis angepasst. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
§ 7 Abrechnung Adwords Budget
Der Anbieter ist als Google KMU Premium Partner verpflichtet die verwendeten Google Budgets ab 1.1.2016 mit dem Kunden direkt abzurechnen. Dh, dass der Kunde das eingesetzte Budget nicht mehr an Google bezahlt, sondern an den Anbieter. Die Abrechnung des Kampagnenbudgets erfolgt vor dem Start der Kampagne.
Um diese Abrechnung gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass der Anbieter als oberstes Verwaltungskonto im Adwordskonto hinterlegt ist. Der Anbieter ist daher berechtigt die Verbindung mit anderen Verwaltungskonten zu trennen. Diese Verbindung kann durch den Kunden wieder hergestellt werden.
§ 8 Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter überträgt dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes und nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die in § 2 beschriebenen Zwecke. Dies berechtigt den Kunden – für eigene Zwecke – zur Nutzung des Dienstes auf den vom Anbieter betriebenen Internetseiten. Jegliche Veränderungen im Rahmen der einfachen Nutzung sind untersagt.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einem Dritten (z.B. einem Werbekunden) teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich, unter Berücksichtigung des § 4 und im Rahmen des in § 7 Abs. 1 gewährten Nutzungsrechtes zur Nutzung weiter zu überlassen oder aber für diesen Dritten entsprechende Kampagnen beim Anbieter anzulegen. Vertragspartner des Anbieters bleibt in solchen Fällen stets der Kunde und es kommt zu keinem direkten Vertragsverhältnis zu dem Dritten. Von dieser Regelung sind kostenlose Services des Anbieters (zB Google Adwords Checker) ausgenommen.
(3) Der Anbieter hat das Recht alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert für die Berechnung eines Benchmarks heranzuziehen. Historische Daten können auch dann anonymisiert verwendet werden, wenn das Konto nicht mehr existiert oder abgemeldet wurde.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter garantiert dem Kunden kein bestimmtes Ergebnis der Kampagnenverwaltung oder -optimierung. Es ist insbesondere nicht Gegenstand des Dienstleistungsvertrages eine Mindestzahl an Klicks oder Anfragen oder dergleichen zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC einzuhalten oder ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks in Widerspruch steht. Gleichwohl ist der Anbieter verpflichtet, die in seinem Einflussbereich liegenden angemessenen und wirtschaftlich vernünftigen Maßnahmen für die möglichst genaue Zielerreichung der Kundenvorgaben zu unternehmen. Der Anbieter haftet ebenso nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung und garantiert nicht, dass die Kampagne des Kunden nach dem Management den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Grund hierfür ist die beiden Vertragspartnern bekannte Dynamik des Marktes, so dass sich während des Managementzeitraumes die Marktbedingungen grundlegend verändern können.
(2) Der Anbieter haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), nur, wenn und soweit der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kardinalpflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Anbieter für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(3) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt.
(4) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Anbieter resultieren, sowie im Fall von Produkthaftungsansprüchen.
(5) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden, Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ausgenommen von dieser Verjährungsverkürzung sind Schadensersatzansprüche im Sinne des vorstehenden Absatzes (4).
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Der Anbieter haftet keinesfalls für Schäden infolge von Leistungsausfällen und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von dem Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
§ 10 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages richtet sich nach der Vereinbarung. Eine Kündigung ist 3 Monate vor Vertragsende möglich, Ausnahme ist das Monatsmodell, dort beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert er sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit.
(2) Beide Parteien sind berechtigt, den Dienstleistungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) Der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Erhalt der Zahlungserinnerung oder Mahnung länger als 10 Werktage in Verzug ist;
b) der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB (§ 4) oder sonstiger Rechtsvorschriften verstoßen und trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
(3) Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden sämtliche bei ihm gespeicherten Vertrags- und Kundendaten (auch betreffend End-Kunden des Kunden) sowie sämtliche Zugänge bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter sämtliche kundenbezogene Daten nach Laufzeitende vernichten. Diese Löschung bzw. Vernichtung von Kundendaten darf erst erfolgen, wenn der Anbieter zuvor dem Kunden sämtliche Vertrags- und Kundendaten (auch betreffend dessen Kunden) zur Verfügung gestellt hat.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien vereinbaren die technischen und wirtschaftlichen Details ihrer Zusammenarbeit grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Allerdings ist es beiden Parteien gestattet, in allgemeinen Kundeninformationen, Broschüren, Präsentationen etc. in allgemeiner Art darüber zu berichten, dass ein Dienstleistungsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Sollte der Anbieter wünschen, dass er in solch allgemeiner Art auch Namen der End-Kunden des Kunden (z.B. in Agenturfällen) nennen darf, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Kunden; diese soll nicht unbillig verweigert werden.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter wird keine Daten aus dem Bestand des Kunden, gleich welcher Art, an Dritte weitergeben. Ferner werden auf dem Server nur für den reibungslosen technischen Betrieb relevante Kundendaten gespeichert und nach marktüblichen Sicherheitsstandards – soweit möglich verschlüsselt – abgelegt.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angegebenen Kontaktdaten für produktspezifische Informationen zu verwenden. Der Kunde kann dies jederzeit per E-Mail widerrufen. Es findet keine Weitergabe dieser Daten an Dritte statt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Dienstleistungsvertrag ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsregelungen im Internationalen Privatrecht, anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Dienstleistungsvertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Dienstleistungsvertrages.